Tipps zur Gestaltung einer Stellenanzeige

Die Stellenanzeige stellt das Herz der Mitarbeitergewinnung dar, denn sie lässt den Interessenten auf die Stelle aufmerksam werden. Die Stellenanzeige informiert, motiviert und weckt Erwartungen bei den potenziellen Bewerbern. Sie stellt den ersten Eindruck dar, den ein Bewerber vom Unternehmen und der Tätigkeit erhält.
Deshalb geben wir Ihnen Tipps, worauf Sie bei der Erstellung und Gestaltung einer Stellenanzeige achten sollten, damit sich die Interessenten schlussendlich bei Ihnen bewerben:

1. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

§1 AGG: „Es dürfen keine Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, stattfinden.“

Infolge des Gleichbehandlungsgesetzes können Unachtsamkeiten bei der Stellenanzeige erhebliche Konsequenzen haben. Betroffen ist davon jede Art der Stellenausschreibung, also Anzeigen in der Zeitung oder im Internet, innerbetriebliche Ausschreibungen oder Ausschreibungen bei der Agentur für Arbeit. Bei der Stellenausschreibung ist daher auf folgende Dinge zu achten:

  • Geschlechtsneutrale Formulierung
    Am besten nur die geschlechtsneutrale Funktionsbezeichnung (Geschäftsleitung, Abteilungsleitung, Sachbearbeitung, Verkauf) verwenden oder m/w/d hinter den Stellentitel setzen. Anderenfalls müssen alle geschlechtlichen Formen genannt werden. Unzulässig wäre etwa Vertriebsleiter, Krankenschwester, Jurist, Assistentin der Geschäftsführung, Facharbeiter oder Sekretärin
  • Keine Altersgrenzen
    Das gilt sowohl für Altersangaben (bis 35 Jahre) als auch für Formulierungen wie „jung und dynamisch“ oder „für unser junges und dynamisches Team“. Anstelle „langjähriger Erfahrung“ sollte besser eine genaue Anforderung formuliert werden, etwa „2-jährige einschlägige Berufserfahrung“ – wenn das für die Stelle erforderlich ist. Sowohl Ältere als auch Jüngere sind vor Ungleichbehandlungen geschützt.
  • Nicht an Behinderung anknüpfen
    Grundsätzlich unzulässig sind Formulierungen wie „körperlich uneingeschränkt leistungsfähig“, da hierdurch behinderte Bewerber ausgeschlossen werden. Allein aus wesentlichen betrieblichen Gründen ist eine solche Anforderung zulässig (siehe oben). Zulässig ist es hingegen, wenn schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden sollen, etwa weil der Betrieb die Schwerbehindertenquote erfüllen will, weil durch diese Ungleichbehandlung nur bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen, § 5 AGG.
  • Rasse und ethnische Herkunft
    Die Suche nach einem „deutschstämmigen“ oder einem „türkischen“ Arbeitnehmer ist unzulässig. Auch die Anforderung „Deutsch als Muttersprache“ ist problematisch, da allein nach der Herkunft differenziert wird und nicht-deutschstämmige Bewerber unter Umständen besser Deutsch sprechen als einige Muttersprachler. Zulässig ist es jedoch, allgemein auf Sprachkenntnisse oder Kenntnisse des Landes/einer Region abzustellen, da diese Kriterien grundsätzlich jeder Arbeitnehmer erfüllen kann. Zulässig wäre also die Suche nach „ausgezeichneter Kenntnis der deutschen Sprache“ oder „Erfahrung im Vertrieb im Nahen Osten“ etc., – allerdings nur, wenn diese Kenntnisse für die Stelle tatsächlich erforderlich sind. Bei einem Vertriebsleiter wären diese Anforderungen daher eher zulässig als bei einer Reinigungskraft.

Auf die ausdrückliche Anforderung eines Fotos sollte ebenfalls verzichtet werden, da so der Verdacht entstehen könnte, die sich daraus ergebenden Informationen (ethnische Herkunft soweit erkennbar, Alter, Geschlecht) würden beim Auswahlprozess eine Rolle spielen.

2. Aufbau & Layout

Inhalt:

Folgende Inhalte sollten in einer Stellenanzeige dargestellt werden:

  • Logo
  • Jobtitel
  • Unternehmensvorstellung
  • Aufgabenbeschreibung
  • Anforderungsprofil
  • Mitarbeitervorteile
  • Bewerbungsoptionen und Kontakt

Es gibt ebenfalls bestimmte Wörter, die inflationär genutzt werden und im Durchschnitt mindestens einmal in einer Stellenanzeige auftauchen. Versuchen Sie Ihre individuellen Stärken hervorzuheben. Die folgenden Wörter sind inflationär:

  • Weltweit
  • Führend
  • International
  • Technik
  • Innovativ, dynamisch, Innovation
  • Erfolgreich
  • Leidenschaft
  • Produkte
  • Service
  • Spannend, interessant, abwechslungsreich
  • Gutes Betriebsklima, Arbeitsbedingungen
  • teamfähig
Aufbau:

Die Eye-Tracking-Studie (Januar 2014), die Jobware in Zusammenarbeit mit Eye-Tracking-Experten des Instituts USEYE durchgeführt hat, zeigt, wie eine ideale Stellenanzeige aussehen sollte um die Wahrnehmung zu erhöhen. Dies sind die Ergebnisse:

Eine persönliche Bewertung zu den vorgelegten Stellenanzeigen zeigte, dass das spontane Interesse, die optische Anmutung und die Erinnerung an Hauptinformationen hohes Optimierungspotenzial aufweisen.
Logo, Stellentitel und Kontaktdetails gehören zu den wichtigsten Elementen einer Stellenanzeige.

Ergebnisse:

  • Zweispaltige Anordnung der Aufgaben und Anforderungen werden häufiger betrachtet als einspaltige Stellenanzeigen. Denn es können mehr Informationen zur gleichen Zeit erfasst werden.
  • Die Stichpunkte sollten sich zwischen drei und fünf bewegen. Weitere Aufzählungspunkte werden nicht mehr wahrgenommen. Die wesentlichen Informationen sollten die Punkte eins bis drei darstellen.
  • Bei dem Unternehmensnamen, der Branche oder dem Stellentitel sollte eine große Schriftgröße ausgewählt werden um wahrgenommen zu werden. Sobald man für den Unternehmensnamen runterscrollen muss, wird er übersehen.
  • Firmeninterne Bezeichnungen und branchenbezogene Fachbegriffe werden nicht empfohlen, da damit die Interessenten Verständnisprobleme haben. Kurze Sätze mit zutreffender, präziser Verwendung sind ratsam.
  • Bilder tragen zusätzlich bei Produkte, Branche oder Unternehmen besser zu verstehen. Hier gilt das Motto: Bilder sagen mehr als tausend Worte. Dies hängt jedoch auch maßgeblich vom Motiv und der Platzierung des Bildes ab. Bilder mit vielen Menschen können beispielsweise von den Kerninformationen ablenken. Bilder mit einer oder wenigen Personen lenken den Blick schneller auf die Kerninformationen.
  • Kerninformationen, wie der Stellentitel, der Ort, die Aufgabe, das Unternehmen und die Anforderungen sollten herausstechen, da dies die wichtigsten Informationen darstellen.
  • Das Logo sowie ein Bild sollten am Kopf der Stellenanzeige eingefügt werden, da sie dort direkt wahrgenommen werden. Falls Logo und Bild gemeinsam eingefügt werden, sollte das Logo in das Bild integriert wird.

Insgesamt ist es für eine Stellenanzeige wichtig, dass Sie sich auf das Wesentliche fokussieren. Fünf Schwerpunktaufgaben sollten maximal angegeben werden. Es sollte erkennbar sein, an welche Zielgruppe sich Ihre Stellenanzeige richtet (Wen suchen Sie und was erwarten Sie?), wer Sie als Arbeitgeber sind (Wer sind Sie?), was Sie zu bieten haben (was bieten Sie?) und wie der Bewerbungsprozess (Wie kann man sich bewerben?) abläuft. Dementsprechend sollten dann auch Tonalität und Ansprache angepasst werden.