
Der 2023 geschlossene Tarifvertrag für das baden-württembergische Friseurhandwerk wurde vom Wirtschaftsministerium als allgemeinverbindlich erklärt. Betriebe sind daran gebunden, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören.
Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024
Tarifentgelte
- mit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euro
- mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro
- mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro
- technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro
- technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende): 20,80 Euro
Bei ungelernten Arbeitskräften greift der gesetzliche Mindestlohn.
Ausbildungsvergütungen
Auszubildende im ersten Lehrjahr: 680 Euro
Auszubildende im zweiten Lehrjahr: 775 Euro
Auszubildende im dritten Lehrjahr: 850 Euro
Der Tarifvertrag kann beim Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg angefordert werden.
Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg
Kontakt: Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-230, recht@hwk-reutlingen.de