
Gegenüber der im Frühjahr vorgelegten Version wurden Vorschläge der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft berücksichtigt und damit Nachbesserungen erzielt. Zugleich wurde das BMF-Schreiben um zahlreiche Klarstellungen erweitert, die auch für Handwerksbetriebe relevant sind, so unter anderem zu:
- Erfordernis einer elektronischen Signatur,
- Rechnungsstellung, wenn nur Teile der abgerechneten Leistungen der Pflicht zur E-Rechnung unterliegen,
- E-Mail-Postfach zum Empfang von E-Rechnungen,
- E-Rechnungen bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverhältnisse),
- Endrechnungen bei Vorauszahlungen oder Anzahlungen,
- E-Rechnung und Kassensystemen.