
Feierliche Vereidigung in der Handwerkskammer. Susanne Hammann, Geschäftsbereichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen, Präsident Alexander Wälde, Andreas Burandt und Hauptgeschäftsführerin Christiane Nowottny. Foto: Handwerkskammer
Da es in Deutschland nur eine kleine Zahl von Klavier- und Cembalobauern gibt, gibt es bundesweit lediglich rund 20 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für dieses Fachgebiet. Ihre Expertise wird vor allem in Fragen des Versicherungs- und Schadensrechts gefragt. So berichtete Burandt im Rahmen seiner Vereidigung von verschiedenen Erfahrungen aus seiner Gutachtertätigkeit – darunter von seinem ersten großen Einsatz nach einem Brand, bei dem rund 50 Klaviere und Flügel durch Feuer und Löschwasser beschädigt wurden.
Durch die Bestellung von Sachverständigen wird gewährleistet, dass quer durch alle Handwerksgruppen qualifizierte Experten klären können, ob eine handwerkliche Leistung vertragsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen Normen erbracht worden ist. Dazu durchlaufen die Sachverständigen ein umfassendes Prüf- und Auswahlverfahren.
Sie sind auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und der einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung wie auch die besondere Sachkunde der erfahrenen Fachleute bieten Gerichten, Behörden und Betrieben, aber auch privaten Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet, kann allerdings erneuert werden.
Aktuell stehen im Kammerbezirk 62 Sachverständige aus 27 handwerklichen Bereichen zur Verfügung. Verbraucher finden diese Fachleute in der Onlinedatenbank auf der Website der Handwerkskammer oder über das Sachverständigenradar, einer kostenfreien App für iPhones oder Smartphones mit dem Android-Betriebssystem.